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   BFH, 10.05.1991 - V B 19/89   

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https://dejure.org/1991,12043
BFH, 10.05.1991 - V B 19/89 (https://dejure.org/1991,12043)
BFH, Entscheidung vom 10.05.1991 - V B 19/89 (https://dejure.org/1991,12043)
BFH, Entscheidung vom 10. Mai 1991 - V B 19/89 (https://dejure.org/1991,12043)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der Abweichungen bei der Divergenzrüge zur Zulassung einer Revision auf eine Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 26.07.1979 - V R 108/76

    Rechenfehler in der Umsatzsteuererklärung - Nachprüfung der

    Auszug aus BFH, 10.05.1991 - V B 19/89
    Mit der Nichtzulassungsbeschwerde macht die Klägerin geltend, die Vorentscheidung weiche vom BFH-Urteil vom 26. Juli 1979 V R 108/76 (BFHE 128, 334, BStBl II 1980, 18) ab.

    Hinsichtlich der geltend gemachten Zulassungsgründe einer Divergenz zum BFH-Urteil in BFHE 128, 334, BStBl II 1980, 18, sowie eines Verfahrensmangels i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO genügt die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nicht den Anforderungen aus § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO.

    Hinsichtlich des BFH-Urteils in BFHE 128, 334, BStBl II 1980, 18, dessentwegen die Klägerin die Divergenz der Vorentscheidung in erster Linie geltend macht, hat die Klägerin zwar aus der Entscheidung des BFH eine Reihe von einzelnen Erwägungen angeführt, die sich aus der Sicht der Klägerin als dem BFH-Urteil entnehmbare abstrakte Rechtssätze darstellen.

    Da die wiedergegebenen Ausführungen der Klägerin - im Unterschied zu den Darlegungen in Beziehung auf das BFH-Urteil in BFHE 128, 334, BStBl II 1980, 18 (siehe oben) - sowohl den Inhalt des zitierten BFH-Urteils als auch den der angefochtenen Vorentscheidung wenigstens skizzieren und überdies sinngemäß zum Ausdruck bringen, daß die betreffenden Rechtssätze zueinander in Widerspruch stehen, so daß die Entscheidung des FG auf der Abweichung beruhe, kann zwar (gerade noch) angenommen werden, daß die Klägerin den Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO gerecht geworden ist.

  • BFH, 10.09.1987 - V R 69/84

    Änderungsbescheid - Außenprüfung - Unrichtigkeit - Materielles Steuerrecht

    Auszug aus BFH, 10.05.1991 - V B 19/89
    Das FG führte aus, unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu § 129 AO 1977 (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. September 1987 V R 69/84, BFHE 150, 509, BStBl II 1987, 834) habe die Klage keinen Erfolg haben können.

    Der Hinweis des FG auf das BFH-Urteil in BFHE 150, 509, BStBl II 1987, 834 sei verfehlt.

    Soweit die Klägerin geltend macht, der Hinweis des FG auf das BFH-Urteil in BFHE 150, 509, BStBl II 1987, 834 sei "ebenfalls völlig unzutreffend", da es sich im vorliegenden Falle weder um Fehler bei der Auslegung oder Anwendung einer Rechtsnorm noch um unrichtige Tatsachenwürdigung oder um die unzutreffende Annahme eines in Wirklichkeit nicht vorliegenden Sachverhalts handelt, ist davon auszugehen, daß sich die Klägerin auch in dieser Beziehung auf das Vorliegen einer Divergenz berufen will.

  • BFH, 21.06.1994 - XI B 64/93

    Betriebsübertragung in vorweggenommener Erbfolge

    Die Klägerin hat nicht dargetan, welchen von den Rechtssätzen des BFH abweichenden Rechtssatz das FG aufgestellt hat (vgl. BFH-Beschluß vom 10. Mai 1991 V B 19/89, BFH/NV 1992, 748 m.w.N.).
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